Gebäudeversicherung Haus, Reihenhaus, Doppelhaus
- Posted by BV
- Date 5. September 2024
Gebäudeversicherung
Jede Wohnimmobilie sollte gegen die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel (das sind die Kernrisiken, die eine Gebäudeversicherung abdeckt) versichert sein. Darüber hinaus gibt es weitere Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen oder Schneedruck, die gegen Aufpreis zusätzlich versichert werden können.
Eine grundsätzliche Pflicht zum Abschluss einer solchen Versicherung gibt es nicht. Gleichwohl sollte sich jeder, der auf eine Wohngebäudeversicherung verzichtet, die Folgen bewusst machen. Unter Umständen steht man nach einem Brand ohne Dach über dem Kopf da.
Ist eine Immobilie finanziert, dürfte in nahezu 100 % der Fälle eine Gebäudeversicherung vorhanden sein, da sich Banken und Versicherungen die Existenz nachweisen lassen, bevor sie ein Kreditrisiko eingehen. Wenn Sie einen Hauskauf beabsichtigen, ist die Existenz dieser Versicherung Pflicht. Lassen Sie sich dies immer vom Verkäufer nachweisen. Zu den Besonderheiten der Gebäudeversicherung in Deutschland zählt, dass der neue Eigentümer stets automatisch in den bestehenden Altvertrag als neuer Versicherungsnehmer eintritt und somit zunächst nichts zu veranlassen wäre, was den Versicherungsschutz beeinträchtigt oder gar erlöschen lässt.
Gleichwohl räumt der Gesetzgeber aber dem neuen Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht der Versicherung ein. Dieses kann innerhalb eines Monats nach Eigentumsumschreibung im Grundbuch ausgesprochen werden.
Gleitender Neuwert
Überprüfen Sie die Wohngebäudeversicherung nicht nur nach ihrem Preis, sondern auch nach den Leistungsinhalten. Sind zum Beispiel Außenanlagen und Nebengebäude mitversichert. Achten Sie darauf, dass das Objekt zum “Gleitenden Neuwert” versichert ist. Was bedeutet das? Entsteht beim versicherten Objekt ein Schaden bis hin zur vollständigen Zerstörung, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Wiederaufbau in Neubaugüte und zu Neubaupreisen. Da die Immobilienpreise schwanken und in vielen Regionen Deutschlands in den vergangenen Jahren auch stark gestiegen sind, ist das Interesse des geschädigten Eigentümers naturgemäß sehr hoch, nicht noch auf einen Teil der Kosten sitzen zu bleiben. In der Prämie hat das zur Folge, dass sie Jahr für Jahr steigt.
Tipp: Prüfen Sie bereits parallel zum Kauf den Markt. Vielfach gibt es günstigere Anbieter. Bei einem Vergleich ist aber unbedingt darauf zu achten, dass dieselben Risiken miteinander verglichen werden.
Oftmals und aus Kostengründen werden Versicherungsprämien jährlich beglichen. Wenn nun ein Verkauf mit Übergabe aller Risiken stattfindet, hat der Alteigentümer die Prämie bereits im Voraus entrichtet. Da die Versicherungsgesellschaft die Prämie nicht anteilig zurückerstattet, wird in den Kaufverträgen regelmäßig ein Ausgleich zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart. Das bedeutet, dass ab dem Tag des Gefahrenübergangs, das ist meist der Übergabetag, der Käufer die Kosten trägt.
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