Die Gemeinschaftsordnung dient als Regelwerk der Wohnungseigentümer (Sondereigentum) für das gemeinsame Miteinander. Ein zwingendes Vorhandensein einer solchen Gemeinschaftsordnung ist im deutschen Regelwerk nicht zwingend vorgesehen. Manchmal werden auch die Begriffe Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung …