Die Gemeinschaftsordnung dient als Regelwerk der Wohnungseigentümer (Sondereigentum) für das gemeinsame Miteinander. Ein zwingendes Vorhandensein einer solchen Gemeinschaftsordnung ist im deutschen Regelwerk nicht zwingend vorgesehen. Manchmal werden auch die Begriffe Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung …
Ein Sondernutzungsrecht an einer Sache kann im Wohnungsrecht immer dann eingeräumt werden, wenn die Option auf ein Sondereigentum nicht möglich ist. Im Gegensatz zum Sondereigentum, bei dem jemandem die Sache gehört, ist …
Mit dem Erwerb einer ETW oder eines Objektes, das unter die Regelungen des WEG fällt, kommt das Sondereigentum zum Tragen. Es dient der klaren Abgrenzungen der eigenen vier Wände zu …
Zum Gemeinschaftseigentum in einem MFH zählt alles, was nicht durch Teilungserklärung oder anderweitige vertragliche Regelungen dem Sondereigentum zugerechnet werden kann. Das sind immer die Flure/Treppenhäuser, tragende Teile wie Fundamente, das Dach, die Außenfassade sowie die …
Die Teilungserklärung, die genau wie der Grundstückskaufvertrag notariell beurkundet werden muss, ist die rechtliche Basis dafür, dass aus einem Gesamtobjekt überhaupt Teilobjekte herausgelöst und damit verkauft werden können. Damit eine …