Gemeinschaftsordnung
- Posted by BV
- Date 11. August 2024
Die Gemeinschaftsordnung dient als Regelwerk der Wohnungseigentümer (Sondereigentum) für das gemeinsame Miteinander. Ein zwingendes Vorhandensein einer solchen Gemeinschaftsordnung ist im deutschen Regelwerk nicht zwingend vorgesehen.
Manchmal werden auch die Begriffe Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung für ein und dasselbe genutzt. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Gemeinschaftsordnung Bestandteil der urkundlichen Teilungserklärung ist. Fachlich korrekt ist die begriffliche Vermengung nicht. Ist sie dort integriert, hat dies den Vor- wie Nachteil eines verbindlichen Regelwerks, das dann auch nur durch Beurkundung abgeändert werden kann. Die Regelungen einer Gemeinschaftsordnung sind nicht vorgegeben. Sie können von der Treppenhausreinigung, der Gartenpflege bis hin zur Regelung der Müllentsorgung reichen. Viel bedeutsamer, weil unter Umständen ein Eingriff in die eigene persönliche Handlungsfreiheit vorliegt, können Veräußerungsbeschränkungen sein. Mehr unter Risiken/Fallstricke …
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